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Wärmepumpen-Förderung 2026: Die neuen KfW-Konditionen seit dem 21. Juli erklärt

Wärmepumpen-Förderung 2026: Die neuen KfW-Konditionen seit dem 21. Juli erklärt

Editör · 8. August 2026

Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die Wärmepumpen-Förderung neue Konditionen: Die Grundförderung im KfW-Programm 458 beträgt weiterhin 30 Prozent, der Klimageschwindigkeitsbonus wurde jedoch von 20 auf 16 Prozent gesenkt und der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent ist komplett entfallen. In der Summe sind — einkommensabhängig — weiterhin bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich.

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Die Grundförderung von 30 Prozent erhält jeder Antragsteller unabhängig vom Einkommen. Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent bekommen selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl- oder Kohleheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung austauschen.

Der Einkommensbonus ist seit Juli 2026 gestaffelt: 40 Prozent Zuschuss zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bei 30.001 bis 40.000 Euro und 10 Prozent bei 40.001 bis 50.000 Euro. Familien profitieren doppelt: Pro minderjährigem Kind werden 10.000 Euro vom anrechenbaren Einkommen abgezogen.

Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit liegen bei 28.000 Euro (zuvor 30.000 Euro). Der Höchstzuschuss beträgt damit aktuell 22.400 Euro bei 80 Prozent Fördersatz. Ein Standardfall mit Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus kommt auf 46 Prozent — bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten also 12.880 Euro Zuschuss.

Wichtig für alle, die noch zögern: Die Förderung wird schrittweise zurückgefahren. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und läuft im August 2028 vollständig aus. Die maximal förderfähigen Kosten sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um je 750 Euro, bis August 2030 auf 22.000 Euro. Auch die Grundförderung soll laut den beschlossenen Plänen im ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent halbiert werden.

Neu hinzu kommt ab dem ersten Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent — allerdings ausschließlich für Wärmepumpen, die in der EU gefertigt wurden. Für viele Antragsteller wird dieser Bonus die sinkende Grundförderung aber nur teilweise ausgleichen.

Der Antrag läuft über das Kundenportal "Meine KfW" und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden — Grundlage ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb, der eine aufschiebende Bedingung zur Förderzusage enthält. Ein erfahrener Wärmepumpen-Installateur oder Energieberater unterstützt in der Regel bei den Unterlagen, etwa der Bestätigung zum Antrag (BzA).

Unterm Strich: 2026 ist trotz der leichten Kürzung vom Juli ein günstiger Zeitpunkt für den Umstieg, denn ab 2027 wird die Förderung in mehreren Stufen deutlich schlechter. Vergleichen Sie Fachbetriebe in Ihrer Stadt in unserem Verzeichnis, um Angebot und Förderantrag aus einer Hand zu bekommen.

Häufige Fragen

Welche Fördersätze gelten seit dem 21. Juli 2026 für Wärmepumpen?

30 Prozent Grundförderung für alle, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch alter Öl-, Kohle- oder mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen sowie ein gestaffelter Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 Prozent. Maximal sind 80 Prozent Zuschuss möglich.

Wie hoch ist der maximale KfW-Zuschuss für eine Wärmepumpe?

Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt. Beim Höchstsatz von 80 Prozent ergibt das maximal 22.400 Euro Zuschuss.

Wer bekommt den Einkommensbonus und wie hoch ist er?

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro erhalten 40 Prozent zusätzlich, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro 10 Prozent. Pro minderjährigem Kind werden 10.000 Euro vom Einkommen abgezogen.

Wird die Wärmepumpen-Förderung 2027 schlechter?

Ja. Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte (Ende: August 2028), die förderfähigen Kosten sinken um je 750 Euro pro Halbjahr, und die Grundförderung soll im ersten Quartal 2027 auf 15 Prozent halbiert werden. Ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent gilt nur für EU-gefertigte Geräte.