Heizungsgesetz 2026: Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wirklich ändert
Seit dem 29. Juli 2026 ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft und ersetzt die umstrittenen Heizungsregeln des Gebäudeenergiegesetzes: Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist abgeschafft. Auch das absolute Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 wurde gestrichen.
Konkret bedeutet das: Eigentümer können beim Heizungstausch wieder frei zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösungen sowie Gas- und Ölheizungen wählen. Funktionierende fossile Heizungen dürfen auf unbestimmte Zeit weiterlaufen. Entfallen ist auch die Pflicht, sich vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung von einer fachkundigen Person beraten zu lassen.
Was viele überrascht: Für die Wärmepumpe ändert das an der wirtschaftlichen Rechnung wenig — sie bleibt in den meisten Fällen die günstigste Langfrist-Option. Der Grund ist der CO2-Preis auf Öl und Gas, der die Betriebskosten fossiler Heizungen Jahr für Jahr weiter verteuert, während die staatliche Förderung für Wärmepumpen ausdrücklich bestehen bleibt.
Die Förderung über das KfW-Programm 458 läuft weiter: 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch alter fossiler Heizungen und ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent — in Summe bis zu 80 Prozent Zuschuss auf maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten. Wichtig: Diese Konditionen sinken ab 2027 schrittweise, ein früher Antrag sichert die besseren Sätze.
Wer jetzt eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, sollte die Gesamtkosten über die Laufzeit realistisch rechnen: Der nationale CO2-Preis geht 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS 2) über, was Heizöl und Erdgas nach Einschätzung der meisten Fachleute weiter verteuern wird. Eine neue fossile Heizung mit 20 Jahren Laufzeit trägt dieses Preisrisiko in voller Länge.
Für die kommunale Wärmeplanung gilt: Die Städte und Gemeinden planen weiterhin, wo künftig Fernwärmenetze entstehen. Wer in einem geplanten Fernwärmegebiet wohnt, sollte das bei der Heizungsentscheidung berücksichtigen — außerhalb dieser Gebiete bleibt die Wärmepumpe meist die erste Wahl.
Unser Fazit: Das neue Gesetz nimmt den Zwang aus der Entscheidung, ändert aber nichts daran, dass sich der Umstieg auf die Wärmepumpe für die meisten Gebäude rechnet — vor allem, solange die aktuellen Fördersätze gelten. Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb oder Energieberater in Ihrer Nähe durchrechnen, welche Lösung zu Ihrem Haus passt.
Häufige Fragen
Ja. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist, entfällt die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Eigentümer können wieder frei zwischen den Heizsystemen wählen.
Ja, das absolute Betriebsverbot ab 2045 wurde gestrichen. Funktionierende fossile Heizungen dürfen auf unbestimmte Zeit weiterbetrieben werden. Steigende CO2-Preise verteuern den Betrieb allerdings von Jahr zu Jahr.
Ja, die KfW-Förderung bleibt ausdrücklich bestehen: 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus — zusammen bis zu 80 Prozent auf maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten. Ab 2027 sinken die Sätze schrittweise.
